Informationen zur Kassensicherungsverordnung
Wie in der Presse sowie von den Steuerberatern geschildert, kommen auf den Handel mit Kassensystemen große Veränderungen zu.
Nach Vorgabe des Bundesfinanzministeriums (Gesetz §146a AO / 2017) müssen alle Kassensysteme mit technischen Sicherheitseinheiten (TSE) ab dem 01.01.2020 ausgestattet sein.
- Fiskalspeicher ?
- Ist mein Kassensystem Fit für die neue Verordnung ?
- Was kommt technisch auf mich zu ?
Wir beraten Sie gerne. Sprechen sie uns an.
Herr Hergen Meyer
IT-Systemtechniker / Kassen & Tankautomatensysteme
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie mich an, oder schreiben Sie mir eine E-Mail:
Herr Philipp Graute
IT-Systemtechniker / Kassen & Tankautomatensysteme
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie mich an, oder schreiben Sie mir eine E-Mail: